Copyright vs. Urheberrecht – Wo liegt der Unterschied?

Welche Rechte hast du als Autor?

Die Begriffe Copyright und Urheberrecht sorgen regelmäßig für Verwirrung, denn es werden beide im deutschen Sprachraum verwendet.
Es handelt sich allerdings nicht um den englischen Begriff und sein deutsches Pendant.

Aber was genau ist der Unterschied?

Diese Frage klären wir, damit du bei der Veröffentlichung deines Buches ganz genau weißt:

  • was sich wirklich hinter Copyright und Urheberrecht verbirgt
  • was es mit dem ©-Hinweis auf sich hat und ob du ihn überhaupt brauchst
  • welche Rechte du als Schöpfer eines Werkes in Deutschland hast
  • wie die rechtliche Situation in anderen Ländern aussieht

Was ist eigentlich ein Werk?

Um über die Rechte an einem „Werk“ zu sprechen, müssen wir erst einmal klarstellen, was mit einem Werk eigentlich gemeint ist.

Ein Werk kann zum Beispiel ein Buch, eine Zeichnung oder ein Gemälde sein.
Es geht generell um Kreationen von Schriftstellern, Künstlern, Fotografen, Tanzkünstlern und Musikern.

Als Werk wird die geistige Schöpfung bezeichnet, die vom Urheber persönlich manifestiert wurde.

Auch neue Medien, wie zum Beispiel Videos auf YouTube, fallen unter diese Werk-Definition.
Das Urheberrecht gilt auch hier automatisch ab der Fertigstellung des Werkes.
Eine Schöpfung dieser Art bedarf keiner Veröffentlichung oder Registrierung, um geschützt zu sein.

Die Begriffe: Copyright vs. Urheberrecht

Im englischen Sprachraum wird der Begriff Copyright für jegliches Urheberrecht verwendet.
Diese Bezeichnung ist allerdings nicht gleichbedeutend mit dem deutschen Urheberrecht, denn jedes Land hat eine individuelle Gesetzgebung für schöpferische Werke wie Bücher.

Im deutschen Sprachraum wird sowohl der Begriff Urheberrecht als auch die Bezeichnung Copyright verwendet.

Im Folgenden erfährst du, was die beiden Termini unterscheidet:

Angloamerikanisches Copyright

Der Begriff Copyright stammt aus dem englischsprachigen Raum und bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie, das Recht zu kopieren, denn ursprünglich ging es um das Recht zum Vervielfältigen von Werken.

Das Copyright ist mit einem wirtschaftlichen Fokus ausgelegt und schützt in erster Linie die Rechte an einem Werk.
Diese Rechte kann nicht nur der Urheber allein, sondern auch (mit Einverständnis des Urhebers) eine andere Person innehalten.

Eine kleine Zeitreise: Das Statute of Anne revolutionierte die Buchlandschaft

Bis 1710 hatte die Buchhändlergilde in Großbritannien das alleinige Recht auf Vervielfältigung inne.
Mit dem bahnbrechenden Statute of Anne, auch „Copyright Act“ genannt, wurde dann allerdings erstmals den Buchautoren selbst das exklusive Recht auf ihre Werke eingeräumt.
Dies war das erste Urheberrechtsgesetz im Königreich Großbritannien und das erste vollwertige Urheberrechtsgesetz weltweit.

Grund für das neue Gesetz waren Beschwerden von Autoren, deren Werke teilweise ohne ihre Zustimmung von den Buchhändlern verwendet und verkauft wurden.
So konnten sie nicht vom Verkauf ihrer eigenen Arbeit profitieren und stürzten sogar manchmal in den Ruin.

Außerdem wollte die Britische Krone mit dem Gesetz die Gelehrten dazu bewegen, mehr Bücher zu schreiben, um die Bevölkerung zu bilden.

Als heutige Autoren und Self-Publisher dürfen wir der Britischen Krone also sehr dankbar sein!

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt im deutschen Sprachraum in erster Linie den Urheber und ist ideell ausgelegt.

Es besagt, dass ausschließlich dem Schöpfer bzw. Urheber eines Werkes das absolute Recht daran zusteht.

Wichtig dabei:
Ein Urheberrecht besteht automatisch und nicht erst, sobald darauf (wie z. B. im Impressum) hingewiesen wird.
Absolut bedeutet hier, dass es nicht an Dritte veräußert werden kann. Es können nur Nutzungsrechte vergeben werden.
Darin unterscheidet sich das deutsche Urheberrecht vom Copyright des englischen Sprachraums.

Ein Vorteil des deutschen Urheberrechts ist, dass der Schöpfer nach §97 UrhG bei illegaler Nutzung seines Werkes Schadenersatz einfordern kann.
Eine solche Regelung war vor dem Statute of Anne undenkbar.

Bevor du jedoch gerichtlich vorgehst, solltest du immer erst eine Verwarnung aussprechen und um eine Berichtigung der Urheberrechtsverletzung bitten.

Gut zu wissen:
Das Urheberrecht besteht bis zum Tod des Urhebers und darüber hinaus.
Die Erben können laut §64 UrhG also einen Schutz des Werkes noch bis zu 70 Jahre nach seinem Tod einfordern.

Copyright vs. Urheberrecht: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

  • Das Copyright kann an Dritte übertragen werden.
  • Das Copyright bezieht sich generell auf die Rechte am Werk, je nachdem wer diese innehat.
  • Das Urheberrecht ist ein absolutes Recht und bezieht sich exklusiv auf den Schöpfer des Werkes (in Deutschland und Österreich).
    (Eine Ausnahme ist die Schweiz: Hier kann das gesamte Urheberrecht übertragen werden.)
  • Man unterscheidet zwischen dem angloamerikanischen Copyright Law (= Gesetz) und dem auch im deutschen Sprachraum gebräuchlichen Copyright-Zeichen © (Symbol).

Welche Rechte sind im Urheberrecht enthalten?

Kommt dir die Bezeichnung „Alle Rechte vorbehalten“ bekannt vor?

Sie ist heute nicht mehr obligatorisch, war aber früher weit verbreitet, um explizit auf die enthaltenen Rechte hinzuweisen.
Denn das Urheberrecht ist in Wirklichkeit nicht ein einzelnes Recht, sondern ein ganzes Bündel.

Im heutigen Urheberrecht sind die folgenden Rechte enthalten:

  • Vervielfältigungsrecht – Der Urheber kann anderen die Erlaubnis erteilen, Kopien anzufertigen.
  • Recht der Anerkennung der Urheberschaft – Der Urheber hat das Recht darauf, namentlich in seinem Werk genannt zu werden (z. B. bei Gemälden oder Fotografien).
  • Entstellungsrecht – Der Urheber hat das Recht darauf, dass niemand sein Werk entstellen, d. h. verändern darf.

Welches Recht gilt denn nun? Das Schutzlandprinzip kann aufklären

Ob nun das Copyright oder das Urheberrecht für ein Werk greift, hängt davon ab, in welchem Land es entstanden ist.
Dabei gibt es in jedem Land unterschiedliche Gesetze, auch wenn das Werk im Ausland entstanden ist.

Wenn du also als Autor dein Urheberrecht verteidigen möchtest, ist das vom Gesetz des Landes abhängig, in dem du dich auf dein eigenes Recht berufst (Schutzlandprinzip).
Wenn du beispielsweise in den USA deine Schutzrechte an einem selbst veröffentlichten Buch geltend machen möchtest, musst du dich auf das US-Copyright berufen.

Das ©-Zeichen

Für zusätzliche Verwirrung hat die Einführung des ©-Zeichens im deutschsprachigen Raum gesorgt, dessen Bezeichnung einfach aus dem Englischen übernommen wurde.

Das Copyright-Zeichen kann dafür verwendet werden, einen bestehenden urheberrechtlichen Schutz zu kennzeichnen.
Es war einmal obligatorisch, muss aber heutzutage nicht mehr verwendet werden, da das Urheberrecht automatisch bei Fertigstellung eines Werkes greift.

Ein Werk ist demgemäß automatisch geschützt und das Copyright-Zeichen ist nur ein zusätzlicher, symbolischer Hinweis.

Was bedeutet das jetzt für dich und dein Werk?

Wenn du dein Werk für die öffentliche Verbreitung freigeben möchtest, kannst du im englischen Sprachgebiet ganz auf dein Copyright verzichten – (mehr Infos dazu unter: Public Domain).

Im deutschen Sprachrauch würdest du hingegen lediglich auf die Ausübung deiner Rechte als Urheber verzichten.
Das geschieht, indem du zum Beispiel öffentlich Kopien erlaubst; du kannst aber das Recht an sich niemals veräußern.

Von daher muss dein Buch grundsätzlich keinen Hinweis auf das Urheberrecht enthalten, da es bei deutschen Werken automatisch gilt.
Schaden tut es allerdings auch nicht.

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