AGB

§ 1 Auftragserteilung und Gültigkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und ProLektorat, die jegliche schriftliche Kommunikation betreffen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die nachstehenden AGB zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Auftragserteilung hat stets schriftlich (i. d. R. per E-Mail) zu erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung bzw. der Anweisung des geforderten Abschlagbetrags durch den Auftragnehmer gilt ein Auftrag als angenommen.


§ 2 Ausführung
(1) Die Bearbeitung der Texte durch den Auftragnehmer umfasst abhängig von Auftrag und Wunsch des Auftraggebers die Überprüfung und Berichtigung von Orthografie, Interpunktion und Grammatik („Korrektur“) bzw. zusätzlich von Sprache und Stil inkl. Feedback („Lektorat“) oder eine Textumformulierung abseits der Gefahr von Ghostwriting („Textumformulierung”).
(2) Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Dies bedeutet, dass die Textvorlage des Auftraggebers im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden. Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das vereinbarte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die übertragenen Arbeiten persönlich vorzunehmen. Diese können auch von kooperierenden Freelancern aus der Sprachcrowd von ProLektorat übernommen werden, welche selbstverständlich zuvor hinsichtlich ihrer Qualitäten geprüft wurden. Im Falle der Übertragung auf einen weiteren Freelancer entstehen ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer (ProLektorat) und dem Auftraggeber, jedoch keine Rechtsbeziehungen zwischen dem weiteren Freelancer und dem Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er den bearbeiteten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch den Auftragnehmer von Bedeutung ist, (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn ursprünglich in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer. Sofern der Auftraggeber z. B. die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN oder den Empfehlungen des Rechtschreibrats abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
(5) Eine darüber hinaus gehende Layoutoptimierung oder Plagiatsprüfung wird nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag durchgeführt. Allen verfügbaren Leistungen liegen stets die geltenden Regeln sowie Empfehlungen der neuen deutschen Rechtschreibung gemäß DUDEN, korrekturen.de und den amtlichen Regelungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zugrunde.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Überarbeitungen am Text so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(7) Bei allen Dienstleistungen von ProLektorat (insbesondere in Bezug auf Korrektorate) sind jegliche Ansprüche auf inhaltliche oder semantische Korrektheit und damit einhergehende Regressforderungen ausgeschlossen. Dem Kunden ist bewusst, dass ausschließlich er der Verantwortliche für jegliche bearbeitete Texte ist. Dieses Prinzip wird in der stetigen Bearbeitung im Änderungsverfolgungsmodus begründet, in dem jede vorgeschlagene Änderung (vor der finalen Veröffentlichung) vom Kunden noch bestätigt bzw. abgelehnt werden muss – worauf wiederum ProLektorat keinen Einfluss hat.
(8) Bei Texterstellungen sind zum Schutz des Werkes für den Urheber (Texter) regulär ausschließlich einfache Nutzungsrechte inkludiert. Erweiterte Nutzungsrechte bis hin zur ausschließlichen, uneingeschränkten Nutzung können gegen einen höheren Wortpreis angefragt werden und sind auch für bestimmte Projekte empfohlen. Die individuell vereinbarten Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags für die in Auftrag gestellte Dienstleistung an den Auftraggeber übertragen.

§ 3 Preise
Es gelten, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise von ProLektorat. Alle Preise gelten ausschließlich für eine Überarbeitung in elektronischer Form bzw. elektronischer Medien. Verlangt der Auftraggeber hingegen ein Lektorat in Papierform, ist dies im Vorfeld der Auftragserteilung anzugeben und es ist ein erhöhtes Honorar zu vereinbaren. Die zugesagten Preise sind Endpreise. Es sind ausschließlich Bruttopreise (sowohl auf der Website als auch in individuellen Angeboten) angegeben, da nach der Unternehmensform von ProLektorat – (BTB/BTC außerhalb der USA) – keine VAT anwendbar sind.


§ 4 Lieferung
Einzuhaltende Lieferfristen erfordern eine beiderseitige schriftliche Vereinbarung und erlangen nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer bindende Gültigkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten als erfüllt, sobald der bearbeitete Auftragsinhalt fristgemäß versendet wurde (elektronisch oder postalisch). Ist es absehbar, dass ein Liefertermin nicht einzuhalten ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat das Recht bei einer vom Auftragnehmer verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber wird dabei jedoch nicht von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden. Durch den Auftraggeber nachträglich angefragte Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können die Lieferfrist ggf. verlängern und bedürfen der Vereinbarung eines neuen Liefertermins.

§ 5 Abnahme
Der Auftraggeber erklärt sich durch die Anweisung einer Abschlagszahlung gemäß unterbreitetem Angebot und nach § 640 BGB willentlich dazu bereit, den Auftrag (bei pflichtgemäßer Erfüllung) in seiner Gänze (d. h. wie im Rahmen des Angebots definiert) abzunehmen und laut Abschlussrechnung zu entlohnen. Da genannte Anweisung einer Abschlagszahlung den eindeutigen Willen zur Abnahme des Auftrags widerspiegelt, ist ein vorzeitiger Rücktritt nicht möglich. Selbstverständlich ist im Gegenzug ProLektorat verpflichtet, nach dem Erhalt einer Abschlagszahlung den Auftrag gemäß den vereinbarten Bedingungen zu vollenden und zum vereinbarten Zeitpunkt dem Besteller in der vereinbarten Form zu liefern. 


§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer versucht, einen möglichst fehlerlosen Text abzuliefern. Unsere Korrekturen folgen den Empfehlungen der Wörterbuchredaktionen von Duden und/oder Wahrig und sind stets konform zum Regelwerk des Rats der deutschen Rechtschreibung 2006. Werden trotz aller Sorgfalt des Auftragnehmers erhebliche Mängel am Auftragsinhalt festgestellt, so ist dies durch den Auftraggeber unter möglichst genauer Beschreibung der Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung in Schriftform zu reklamieren. ProLektorat gewährt innerhalb dieser Frist eine 100%ige Zufriedenheitsgarantie. Wenn innerhalb der benannten Frist keine Reklamation erfolgt, gilt die Bearbeitung als anerkannt. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten. Die Haftung sowie die Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des jeweils für den Auftrag in Rechnung gestellten Honorars begrenzt. Es wird generell keine Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Ähnliches übernommen. Da vorgenommene Änderungen am Text (z. B. im Rahmen eines Lektorats) stets als Verbesserungsvorschläge anzusehen sind, sind Reklamationen sowie Haftung für stilistische oder inhaltliche Überarbeitungen grundsätzlich ausgeschlossen. Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers, Textänderungen auf Stimmigkeit zu überprüfen.


§ 7 Definition und Haftung der Dienstleistung „Textumformulierung”
Aufgrund des Anspruchs von ProLektorat soll in Bezug auf die Verwendung des bearbeiteten Textes auf den Rahmen der möglichen Legalität innerhalb wissenschaftlicher Arbeiten hingewiesen werden:
Das Dokument wird auf Kundenwunsch/nach Auftragserteilung anhand unterschiedlichen Satzbaus und der Verwendung von Synonymen bzw. Thesauri in ähnlicher Wortmenge und mit einem (auf den Kunden zugeschnittenen) zugrunde liegenden Zweck paraphrasiert. Es werden weder Informationen verändert, entfernt, noch hinzugefügt. Selbstverständlich beinhaltet die Textüberarbeitung auch keine Interpretationen. Da wir von ProLektorat keine Kenntnis darüber haben, inwiefern der zu bearbeitende Text aus Quellen stammt bzw. den Gedanken des Verfassers entspricht, entfernen wir uns von jeglicher Verantwortung und Verpflichtung, auf diese hinzuweisen bzw. diese in Form von Fuß- oder Endnoten einzufügen. Zudem sehen wir in unserer erbrachten Dienstleistung keine Verbindung zu potenziellem Ghostwriting, da ausschließlich bereits vorformulierter Text in Teilen verändert wird.
Da uns die Bewahrung von eigenem Gedankengut und die Vermeidung von Plagiaten sehr am Herzen liegt, bitten wir stets den Kunden (in zusätzlichem Hinweis), sorgfältig Belege für die von uns paraphrasierten und dadurch indirekt zitierten Textquellen einzufügen und dabei eine korrekte Form einzuhalten.


§ 8 Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist unverzüglich und ohne Abzug nach Fertigstellung der vereinbarten Textbearbeitung fällig. Nach Auftragserteilung (= Angebotsannahme) ist ab 80,00 € Auftragswert eine Vorauszahlung von 35 % des Gesamtbetrags nötig. Eine Zahlung ist per Banküberweisung möglich. Sollte Zahlungsverzug bestehen, dann berechnet der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen und je schriftlichem Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von 8,90 € als Aufwandsentschädigung. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Auftragnehmer vor. Eine bereits geleistete Anzahlung ist bei Rücktritt ausschließlich abzüglich bereits geleisteter Ware bzw. Dienstleistungen in Form von anderen Waren bzw. Dienstleistungen, des Auftragnehmers, die aktuell angeboten werden, rückzahlbar.


§ 9 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, stets alle Daten vertraulich zu behandeln und diese nur zum Zweck der Textüberarbeitung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist dem Auftragnehmer untersagt. Das gilt auch über den Zeitraum der tatsächlichen Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit. Über alle Tatsachen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind, bewahrt dieser Stillschweigen. Die elektronische Übermittlung von Texten bzw. Daten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Übermittelte Originaldateien und deren überarbeitete Endfassungen werden von ProLektorat 3 Monate auf sicheren, cloudbasierten Servern gespeichert. Wir bitten um Mitteilung, falls eine frühere Löschung gewünscht ist.


§ 10 Schlussbestimmungen
Sind oder werden Teile der vorstehenden AGB von ProLektorat unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die ausgehend von der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am besten dient. Alle Sondervereinbarungen neben den AGB bedürfen der Schriftform. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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